Er beteiligt sich mit seiner Einlage als Kommanditist an der Schifffahrtsgesellschaft. Die Haftung des Anlegers ist auf die Höhe der von ihm gezeichneten Beteiligung begrenzt. Gleichzeitig erlangt der Anleger durch seine Beteiligung den Status eines Mitunternehmers.
Der Beirat, der von der Gesellschafterversammlung gewählt wird, berät die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft in allen wichtigen Geschäftsangelegenheiten und entscheidet über im Gesellschaftsvertrag aufgeführte Maßnahmen. Durch seine umfangreichen Kontroll- und Mitwirkungsrechte ist sichergestellt, dass die Interessen der Anleger bestmöglich vertreten sind.
Die Treuhandgesellschaft hat zwei wesentliche Funktionen. Zum einen übernimmt sie im Außenverhältnis die Kommanditeinlage, sofern der Anleger keine Eintragung in das Handelsregister wünscht. Zum anderen übt sie als Vertreterin der Anleger deren Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung ihrer Weisungen und Interessen aus. Über einen Treuhandvertrag sind die Pflichten der Treuhandgesellschaft genau geregelt. Sie bildet damit die Kommunikationsschnittstelle zwischen dem Anleger und der Schifffahrtsgesellschaft.
Die Schifffahrtsgesellschaft ist Eigentümerin des Schiffes, ihr Geschäftszweck ist der Betrieb des Schiffes sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Geschäftsführung und Vertretung der Schifffahrtsgesellschaft erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafterin der Schifffahrtsgesellschaft, die Komplementärin.
Der Vertragsreeder ist für die Beschäftigung des Schiffes und den Schiffsbetrieb zuständig. Dazu gehören im wesentlichen die Bemannung des Schiffes, das Abschließen der erforderlichen Versicherungen, die Versorgung mit allen notwendigen Ausrüstungsgegenständen, die Wartung und Pflege des Schiffes.
Der Charterer mietet das Schiff an, um im Auftrag Dritter Frachtgut zu transportieren. Erfolgt die Charter auf der Basis einer Bareboat-Charter, ist er darüber hinaus auf eigene Kosten für die Bemannung, die Instandhaltung, den Abschluss aller notwendigen Versicherungen und die generelle Einsatzfähigkeit des Schiffes verantwortlich.
Die Werft baut das Schiff. Da ein marktgerechtes Design und die Zuverlässigkeit des Schiffes Voraussetzung dafür sind, dass die geplanten Erlöse fließen, ist die Design- und Schiffbaukompetenz der Bauwerft von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung der Schiffsbeteiligung. Dies gilt übrigens nicht nur für die Betriebsphase, sondern insbesondere auch für den Zeitpunkt der Veräußerung.
Ein Teil des Baupreises wird langfristig über eine Bank gegen Eintragung einer Schiffshypothek finanziert. Tilgung und Zinszahlungen erfolgen aus den Erlösen der Schifffahrtsgesellschaft. Ein bei Veräußerung des Schiffes eventuell noch bestehender Restbetrag wird aus dem Veräußerungserlös zurückgezahlt.
Das Emissionshaus erstellt das Gesamtkonzept. Es wählt die richtigen Vertragspartner aus und führt sie zusammen. Eine genaue Kenntnis der Schifffahrtsmärkte und der Marktteilnehmer ist dazu unbedingte Voraussetzung.
